Sobald der erste Schnee die Alpenpässe und Tallagen erreicht, verändert sich der Alltag auf den Nationalstrassen der Schweiz spürbar. Wo im Sommer Feriengäste und Schwerverkehr das Bild prägen, sind es im Winter Glätte, Schneefall und kürzere Tageslichtphasen, die Fahrerinnen und Fahrer ebenso fordern wie die Betreiber der Strassen. Damit die Nationalstrassen auch bei winterlichen Verhältnissen sicher befahrbar bleiben, greifen Eigenverantwortung, punktuelle Vorschriften und ein durchorganisierter Winterdienst ineinander.

Keine pauschale Winterreifenpflicht — aber klare Haftung

Anders als in einigen Nachbarländern kennt die Schweiz keine pauschale, kalenderbasierte Winterreifenpflicht. Das Strassenverkehrsgesetz verlangt stattdessen allgemein, dass ein Fahrzeug den jeweiligen Strassen- und Witterungsverhältnissen entsprechend ausgerüstet und sicher zu betreiben ist. In der Praxis bedeutet das: Wer bei Schnee oder Eis ohne geeignete Bereifung fährt, riskiert nicht nur eine Busse, sondern verschlechtert im Falle eines Unfalls auch seine Haftungssituation gegenüber der Versicherung. Winterreifen sind damit rechtlich nicht in jedem Fall zwingend vorgeschrieben — aber bei winterlichen Verhältnissen faktisch unverzichtbar, um sicher und ohne Nachteile unterwegs zu sein.

Schneekettenpflicht auf ausgewählten Pässen

Auf einzelnen Streckenabschnitten, insbesondere auf höher gelegenen Pass- und Zufahrtsstrassen, gilt bei entsprechender Beschilderung eine Schneekettenpflicht. In diesem Fall müssen mindestens zwei Antriebsräder mit Schneeketten ausgerüstet werden, sobald die Fahrbahn tatsächlich ausreichend mit Schnee oder Eis bedeckt ist. Auf freier, geräumter Fahrbahn richten Ketten eher Schaden an, als dass sie Sicherheit bringen — massgeblich ist stets die aktuelle Signalisation vor Ort.

Winterdienst: rund um die Uhr im Einsatz

Dass die Nationalstrassen auch bei starkem Schneefall meist befahrbar bleiben, ist einem umfangreichen Winterdienst zu verdanken. Räum- und Streufahrzeuge des ASTRA und der zuständigen Gebietseinheiten sind bei entsprechender Wetterlage durchgehend unterwegs, um Schnee zu räumen und die Fahrbahn mit Salz oder Sole zu behandeln. Entlang der Strecken unterhält das ASTRA Streugutlager, aus denen die Fahrzeuge rasch nachgeladen werden können. Ein Netz an Wetterstationen liefert zusätzlich die Datengrundlage, um den Einsatz vorausschauend zu planen und Fahrzeuge schon vor einsetzendem Schneefall in Position zu bringen.

„Freie Fahrt im Winter ist kein Zufall — sie ist Räumdienst rund um die Uhr.“
Schematische Darstellung einer Nationalstrasse zwischen verschneiten Alpengipfeln.

Alpenpässe zu, Tunnel offen

Nicht jede Verbindung ist gleich stark vom Winter betroffen. Klassische Alpenpassstrassen wie der Grimsel, der Susten oder die Passhöhe über den Grossen St. Bernhard werden im Winter regelmässig gesperrt, weil Lawinengefahr und Schneemassen eine sichere Befahrung nicht mehr zulassen. Genau hier zeigt sich der Wert der grossen Nationalstrassentunnel: Während die Passstrasse über dem Berg geschlossen bleibt, halten die Tunnel darunter — etwa am Gotthard, am San Bernardino oder am Grossen St. Bernhard — die Verbindung ganzjährig offen.

Verschärft wird die Lage durch den Reiseverkehr zur Skisaison: In die Wintersportregionen des Wallis, Graubündens und des Berner Oberlands setzt zu dieser Zeit ein spürbar erhöhter Zulauf ein. Besonders an Wochenenden bilden sich auf den Zufahrtsstrecken regelmässig Staus — eine Kombination aus hohem Verkehrsaufkommen und anspruchsvollen winterlichen Bedingungen.

Sicher durch den Winter

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